Willkommen bei der
Bedürftigenstiftung
St. Theresia
Abb.: Kirche St. Theresia mit Chorwandbild von Ben Wilikens
Willkommen bei der
Bedürftigenstiftung
St. Theresia
Abb.: Kirche St. Theresia mit Chorwandbild von Ben Wilikens
Über unsere Stiftung
Lieselotte Daniel-Birkenhauer, geb. 6.10.1919 gest. 30.1.2008, die mehr als 40 Jahre in der Gemeinde St. Theresia gelebt hat,
errichtete die Stiftung.
Im Jahr 2002 wurde sie als kirchliche Stiftung privaten Rechts durch den Regierungspräsidenten anerkannt.
Sie unterstützt hilfsbedürftige Menschen in Münster -
ungeachtet ihrer Nationalität und Religionszugehörigkeit.
Der Stiftungsvorstand wird vom Kirchenvorstand der Pfarrei Liebfrauen-Überwasser,
zu der die Gemeinde seit 2014 gehört, berufen.
Verzeichnis der früheren Vorstandsmitglieder:
Liselotte Daniel-Birkenhauer
Heinrich Pollmüller
Michael Thomas
Dr. Gerhard Warnking
Angelika Lemmen-Sternberg
Sie haben die Arbeit der Stiftung über viele Jahre geprägt.
Unsere Beweggründe
Namensgeberin unserer Stiftung ist die Schutzpatronin unserer Kirche, die Heilige Therese von Lisieux.
Ihr Leitgedanke "Solange Menschen Hilfe brauchen, kann ich nicht ruhen...", prägt auch das Wirken der Stiftung.
Mutter Gottes
Madonna von der Künstlerin Hilde Schürk-Frisch
Fürsprecherin für die Hilfsbedürftigen und Notleidenden
Wir wollen...
Bedürftige in Münster in aktuellen Notlagen unterstützen
hinsehen, wo Not ist
Hoffnung geben in belastenden Situationen
unbürokratisch und schnell da finanziell unterstützen, wo die staatliche Unterstützung nicht greift und die Not groß ist
Heilige Therese von Lisieux
Unsere Schutzpatronin
"Solange Menschen Hilfe brauchen, kann ich nicht ruhen..."
"Einem anderen zu helfen, ihn zu unterstützen, ihm in seiner Not beizustehen, darin zeigt sich echte Menschlichkeit.”
Pater Anselm Grün
Was uns antreibt
Manchmal hilft ein Zuhören oder ein Lächeln, die Kleiderkammer,
die ehrenamtliche Begleitung oder persönliche Hilfen im täglichen Leben.
Aber manchmal hilft nur Geld,
wenn die staatliche Unterstützung nicht greift,
wenn verzwickte Gesetzeslagen für eine Lücke verantwortlich sind, die man mit eigenen Mitteln nicht stopfen kann
oder wenn besondere Lebensumstände, Behinderungen oder Schicksale besondere Antworten verlangen.
Dann fragen Sie uns.
Der Vorstand der Bedürftigenstiftung hat in Gesprächen mit potenziellen Antragstellern immer deutlich gemacht, dass er die Stiftung als Netz unter dem sozialen Netz des Staates und anderer Institutionen versteht. Aufgrund der begrenzt verfügbaren Mittel soll die Stiftung nur dann helfen, wenn keine andere Institution oder Person helfen kann oder will. Neben der Darlegung der Bedürftigkeit sollen Antragsteller daher bestätigen, dass sie die Verfügbarkeit alternativer Lösungsmöglichkeiten geprüft haben (Subsidiaritätsprinzip).
In Situationen, in denen es keine andere Hilfe gibt, in denen kein Kostenträger zur Leistung verpflichtet ist und die Eigenmittel an Ihre Grenzen stoßen, kann die Bedürftigenstiftung St. Theresia ihre Anlaufstelle sein.
Wie wird geholfen
Helfen kann die Stiftung aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, zum großen Teil müssen die einzelnen Zuwendungen aber auch aus Spenden aufgebracht werden.
Kleine Hilfen, große Wirkung, einige Beispiele aus der Praxis:
Finanzierung eines Wochenend-Fahrdienstes eines in einer klinischen Einrichtung in Münster lebenden Flüchtlingskinds zu seinen in einer Aufnahmeeinrichtung lebenden Eltern
Finanzierung eines Betreuungsdienstes für ein Säugling, der monatelang ohne Familienbesuch in einem Krankenhaus lag, um Hospitalismus Schäden zu vermeiden
anteilige Übernahme der Fahrtkosten von Klassenfahrten
Verteilung von Notfallrucksäcken im Haus der Wohnungslosen zu Weihnachten
anteilige Unterstützung zum Ankauf eines Behinderten- Dreirads
Hausratszuschüsse
Bekleidungszuschuss für die Neuanschaffung von Oberbekleidung einer bedürftigen Frau nach einem größeren operativen Eingriff
Umzugskostenbeihilfe
Anschaffung einer mundgesteuerten Computermaus, um einem Querschnittsgelähmten in der Reha-Maßnahme Kontakte zu seiner Familie zu ermöglichen
Wie wir arbeiten
Anträge auf Zuwendungen oder Unterstützung für in Münster ansässige Betroffene können nur Institutionen stellen, die durch den unmittelbaren Kontakt zu den bedürftigen Menschen deren Notlage beurteilen können.
Neben den Kirchengemeinden und kirchlichen Verbänden (Caritas, Diakonie, SKF, Alexianer, usw.) kommen als Anlaufstellen aber auch alle anderen sozialen Einrichtungen in Münster als Ansprechpartner in Betracht (z.B. der Sozialdienst des UKM, der Verein für Wohnungslosen Hilfe e.V., der Familienhaus e.V., die Kinderhauser Arbeitsloseninitiative KAI, Sozialbüros in den Stadtteilen oder auch sonstige städtische Einrichtungen (z.B. Schulen) und viele andere mehr).
D. h., in Münster ansässige Betroffene können sich an alle sozialen Institutionen in Münster wenden und mit deren Hilfe einen schriftlichen Antrag an die Stiftung stellen.
Anträge stellen
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
· Name und Anschrift der bedürftigen Person
· Schilderung des Bedarfs der bedürftigen Person
· Höhe des Bedarfs
· Darlegung, dass andere Kostenträger nicht zu Leistungen verpflichtet sind
· Angabe einer Kontoverbindung der antragstellenden Einrichtung
· Unterzeichnung des Antrags von 2 vertretungsberechtigten Personen der jeweiligen Einrichtung
Nach Bewilligung des Antrags erfolgt in der Regel die sofortige Auszahlung der bewilligten Geldleistung an die antragstellende soziale Einrichtung. Die Stiftung erwartet von der Antragstellerin nach Abschluss der Maßnahme einen schriftlichen Nachweis, aus dem sich ergibt, dass die bewilligte Geldsumme antragsgemäß verwandt worden ist.
Anträge an die Stiftung können schriftlich oder per E-Mail gestellt werden:
Bedürftigenstiftung St. Theresia
c/o Ulrich Greim-Kuczewski
Waldeyerstr. 58
48149 Münster
E-Mail: ud.greimkuczewski@gmail.com oder bst.theresia@muenster.de
Wir brauchen Ihre Unterstützung
Die Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt.
Im Falle einer Geldspende kann deshalb eine steuerlich absetzbare Spendenquittung erteilt werden.
Wer der Stiftung eine Spende zukommen lassen möchte, kann dies über folgende Kontoverbindung tun:
Darlehnskasse Münster eG
IBAN: DE 03 4006 0265 0032 0469 00
BIC: GENODEM1DKM
Eine Spendenquittung geht Ihnen zeitnah an die von Ihnen genannte Adresse zu.
Allen herzlichen Dank für das notlindernde Mittun!
Kontaktieren Sie uns
Aktueller Vorstand:
Dr. Jost Hüttenbrink
Yanti Stroetmann
Ulrich Greim-Kuczewski
Email: bst.theresia@muenster.de